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IRENA, Modellprojekt der BfA, Dr. Vornholt
Intensivierte Rehabilitationsnachsorge IRENA - ein BfA-Modellprojekt
von Dr. Karl-Heinz Vornholt 
Foto: Dr. Karl-Heinz Vornholt
Foto: Dr. Karl-Heinz Vornholt 

Im Oktober 1998 erfolgte die Vorstellung der Rahmenkonzeption von IRENA durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Allen für diesen Rentenversicherungsträger tätigen Rehabilitationseinrichtungen wurde mitgeteilt, dass voraussichtlich ab 01.01.1999 ein zweijähriges Modellprojekt für die Indikationen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der Bewegungsorgane, Neurologische Erkrankungen eingeführt werden soll. Ziel der IRENA ist es, mit unterschiedlichen indikationsbezogenen Schwerpunkten den Rehabilitationsprozess zur Sicherung des Rehabilitationserfolges entsprechend dem Bedarf des Versicherten fortzusetzen und die bereits während der Rehabilitation erreichten Rehabilitationsergebnisse zu festigen. Das Anliegen der BfA zielt darauf ab, in der Abschlussphase einer stationären Rehabilitationsmaßnahme mit den Versicherten in einem klärenden Gespräch IRENA vorzustellen und für die Versicherten individuell die Art der Leistung sowie den Umfang und den Ort der Durchführung der intensivierten Rehabilitationsnachsorge festzulegen. Die/der Versicherte soll nach Abschluss der stationären Rehabilitation den Kontakt zur ausgewählten Rehabilitationsnachsorgeeinrichtung aufnehmen, die im Einzelfall, soweit die Voraussetzungen, wie z.B. Wohnortnähe gegeben sind, wiederum die Klinik, in der die stationäre Maßnahme durchgeführt wurde, sein kann. 

Welche Kliniken führen IRENA durch? 

Von den zur Wicker-Gruppe gehörenden Kliniken beteiligen sich die Wirbelsäulenklinik Bad Homburg, die Klinik Hoher Meissner Bad Sooden-Allendorf, die Klinik am Homberg und die Wicker-Klinik Bad Wildungen sowie die Hardtwaldklinik I Bad Zwesten an diesem Modellprojekt in den Indikationsgebieten Erkrankungen der Bewegungsorgane bzw. Neurologische Erkrankungen. Im Dezember 1998 übermittelte die BfA den beteiligten Rehabilitationskliniken ein umfassendes Verzeichnis aller Kliniken in Deutschland, die an diesem Projekt teilnehmen. Der Grundsatz eines modernen indikativen und zielgerichteten Rehabilitationskonzeptes, das auch dem Gedanken einer stärkeren Vernetzung der Strukturen im Gesundheitswesen Rechnung trägt, war führend für die Rahmenkonzeption "intensivierte Rehabilitationsnachsorge". 

Welche PatientInnen können IRENA beanspruchen? 

Die Notwendigkeit für eine intensivierte Rehabilitationsnachsorge kann sich aus folgenden während der medizinischen Rehabilitation gewonnenen Aspekte ergeben. Zum Beispiel Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit, Trainingsbedarf bei fortbestehenden Einschränkungen. Die therapeutischen Leistungen werden orientiert am Reha-Nachsorgeziel individuell und variabel aus vier Therapiefeldern als Leistungspakete zusammengestellt. Hierbei handelt es sich bei der Indikation Herz-Kreislauf-Erkrankungen um: 

kontrolliertes, individuell dosiertes Ergometer-Training 
kontrollierte Krankengymnastik 
medizinische Trainingstherapie als Übungstherapie
Entspannungstraining
Problemorientierte Gruppenarbeit wie Nichtrauchertraining, 
 Übergewichtigen-Gruppe und Stress-Management-Gruppen

Information, Motivation und Schulung Wer entscheidet über die Teilnahme? Dem leitenden Arzt obliegt federführend - unter Beteiligung der nichtärztlichen Therapeuten - die Erstellung des Rehabilitationsnachsorge-Therapieplanes, seine Überprüfung und Anpassung im Rahmen des Programms. Das Ergebnis der Rehabilitationsnachsorge wird in einer Abschlussdokumentation unter Berücksichtigung des Eingangsbefundes (Prä-/Post-Vergleich) des Rehabilitationsverlaufs sowie wichtiger Empfehlungen dokumentiert. Die Integration in anschließend ambulante Maßnahmen der Nachsorge, z.B. Herz-Sportgruppe, Rheumafunktionstraining soll aktiv betrieben werden. 
Kooperative Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten des Patienten, seinen Angehörigen sowie berufsbezogenen Ansprechpartnern ist wesentliche Aufgabe aller Beteiligten. Leistungen zur IRENA sollen im Anschluss an eine Rehabilitationsleistung wenn möglich nahtlos, spätestens drei Monate nach Beendigung der Maßnahme beginnen. Häufigkeit, Dauer und tageszeitliche Organisation richten sich nach Indikation, Konzept und individueller Situation des Patienten. Seitens des ambulante Rehazentrums wird nach Beendigung der zweimonatigen intensivierte Reha-Nachsorge ein Abschlussbericht erstellt, der sowohl der BfA als auch dem behandelnden Arzt zur Kenntnis gegeben wird. 

Wird der Hausarzt/ -ärztin einbezogen?

In der Modellphase findet ein Krankheitsverlaufs-Bericht über den Hausarzt statt - verbunden mit einer Patientenbefragung in Anlehnung an Pkt. 4 des Qualitätssicherungsprogramms der BfA. Die katamnestische Erhebung betrifft auch die Patienten, die der Empfehlung zur intensivierten Reha-Nachsorge nicht gefolgt sind. Das Modellprojekt hat mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreform 2000) einen höheren Stellenwert erhalten, da die Verantwortung für die Durchführung von ambulanten und teilstationären Maßnahmen von der Gesetzlichen Krankenversicherung auf die Rentenversicherung übergegangen ist. Nach Abschluss der Modellphase wird die BfA prüfen, ob eine Ausweitung auch auf die Indikationen psychische Erkrankungen und Karzinomerkrankungen erfolgen kann. Dieser Bericht wurde von der Redaktion gekürzt, den vollständigen Bericht finden Sie im Internet unter: 

Foto: Med. Trainingstherapie Klinik am Homberg
Foto: Med. Trainingstherapie Klinik am Homberg

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Tecosoft · aktualisiert Nov 07
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