von Dr. Thomas Lutzmann
Die neue DEGEMED - Basischeckliste
Nun ist sie endlich da! Nach mehrfacher gründlicher Überarbeitung hat die DEGEMED die Basischeckliste 3.0 veröffentlicht. Wie ich in dem Wicker-Magazin (4) vor einem Jahr geschildert habe, wurde die DIN ISO 9001 - Norm überarbeitet. In diesem Rahmen ist auch die DEGEMED - Checkliste aktualisiert worden. Erst einmal fällt auf, dass sich der Name geändert hat: Statt Auditcheckliste heißt sie nun Basischeckliste. Das hat natürlich seinen Grund. Die DEGEMED erarbeitet zu der Basischeckliste für die Bereiche Neurologie,
Onkologie, Psychosomatik, Orthopädie und Kardiologie zusätzliche spezielle Anforderungskataloge. Und die Basis dieser Kataloge stellt, wie der Name schon sagt, diese Basischeckliste dar. Mit dieser Neuentwicklung soll eine Lücke geschlossen werden. Seit ungefähr 10 Jahren werden in Deutschland zunehmend so genannte externe Qualitätssicherungsmaßnahmen aufgebaut. Extern bedeutet, dass die Maßnahmen von außen kommen und nicht von der Klinik selbst. Die Leistungen von Kliniken sollen dadurch transparent und vergleichbar gemacht werden. Insbesondere ist es Ziel der
Gesundheitspolitik, dadurch die Informationen für die Patienten zu verbessern. Dies ist sinnvoll, da wir alle irgendwann auch einmal Patienten sind und die Leistungen unseres Gesundheitssystems in Anspruch nehmen wollen. Außerdem dienen diese Ergebnisse als Eingaben für ihre eigenen (internen) Qualitätsverbesserungsmaßnahmen in den Kliniken.
Die bekanntesten Projekte im Rahmen der Rehabilitation sind:
- Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherungsträger (BfA und LVA)
- "Qualitätsreport" der Universität Freiburg (für Kliniken, die von einigen Ersatzkrankenkassen belegt werden)
- Schlaganfallbehandlung (Akutbehandlung und Reha in Hessen)
Im Rahmen der Qualitätssicherung werden Patientenbefragungen, Beurteilungen der Entlassungsberichte, Auskünfte der behandelnden Ärzte und andere Informationen eingeholt. Diese Daten werden aufbereitet und den Kliniken zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es zusätzlich weitere "Akkreditierungsverfahren" von einzelnen medizinischen Fachgesellschaften für Spezialkliniken. Erwähnenswert ist hier die Akkreditierung für Herz-Kreislauf-Kliniken in Deutschland. Wie man sieht, passieren insgesamt ein Menge Aktivitäten, um die
Qualität der Einrichtungen zu messen und zu verbessern. Die Lücke zwischen diesen "externen" Maßnahmen und den eigenen Bemühungen soll durch die Indikationsspezifischen Checklisten geschlossen werden. Dabei steht die Abkürzung ISM für Indikationsspezifische Module. Die folgende Abbildung veranschaulicht das Ganze noch mal.

Thomas Lutzmann, QMB Wicker-Kliniken, Bad Wildungen 2/2001
Ab wann gilt nun die neue Checkliste?
Im Unternehmen wollen die Anforderungen im Jahr 2002 Schritt für Schritt umsetzen. Die Anforderungen damit sind gut machbar und der Aufwand ist nicht so hoch wie bei der ersten Zertifizierung der Kliniken.
Die Basischeckliste der DEGEMED steht auch als Download - File (.pdf) im Internet auf unserer Homepage zur Verfügung:
www.wicker-kliniken.de/qm