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Wicker Magazin
6. Ausgabe - Januar bis Juni 2002
 Inhalt der 6. Ausgabe

 

 

 

 Startseite > Inhalt > Weiterbildungsermächtigungen der Chefärzte, B.-R. Legeler
Weiterbildung in den P-Fächern:


von B.-R. Legeler

Ein Buch mit sieben Siegeln?

Anlass zu dieser kurzen Zusammenstellung war die Erfahrung während der Messe Via Medici im Juni 2001, auf der Jungmedizinern eine Übersicht über medizinische Berufsfelder gegeben werden sollte. In vielen Gesprächen wurde deutlich, dass für MedizinstudentInnen und selbst BerufsanfängerInnen das Gestrüpp der ärztlichen Weiterbildung sehr unübersichtlich ist. So engen sich Vorstellungen über den Arztberuf sehr auf organmedizinische Fächer ein, eine genaue Vorstellung über die Breite der ärztlichen Tätigkeit, die Facharztgebiete und Zusatzbezeichnungen gibt es nicht. So war z. B. für viele meiner GesprächspartnerInnen die Psychotherapie eindeutig eine psychologische Tätigkeit und die Information insbesondere über die P-Fächer, aber auch über die ärztliche Tätigkeit in der Rehabilitation mangelhaft. Es ist durchaus plausibel, wenn sich ärztliche BerufsanfängerInnen so, ungenügend informiert, eher zufällig in einer Facharztweiterbildung oder einen Weiterbildungsschwerpunkt wieder finden, ohne genaue Vorstellungen zum späteren Arbeitsalltag oder zum Verlauf der Weiterbildung zu haben. Auch bereits in Weiterbildung befindliche AssistenzärztInnen waren manchmal nicht über die Bestandteile der Weiterbildung informiert oder es herrschte Unklarheit über die genauen Umsetzungsrichtlinien der jeweils zuständigen Landesärztekammer. Im folgenden habe ich zur Orientierung eine Übersicht über die Weiterbildungszeiten in den zwei Facharztgebieten Psychotherapeutische Medizin und Psychiatrie und Psychotherapie auf der Basis der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer zusammengestellt. Es ist wichtig zu wissen, dass die Umsetzung der Weiterbildungsordnung im Detail der jeweiligen Landesärztekammer obliegt. Hier sollten sich Weiterbildungsteilnehmer genau über Anforderungen z. B. an den zur Weiterbildung befugten Arzt oder sonstige Besonderheiten erkundigen. So kann das Jahr Innere Medizin für den Facharzt für Psychotherapeutische Medizin in Hessen z. B. nur bei einem zur 2 jährigen Weiterbildung Befugten abgeleistet werden. Im Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe reicht auch eine einjährige Befugnis. Es werden in Westfalen-Lippe keine Weiterbildungsanteile anerkannt, die bei Diplom-PsychologInnen absolviert wurden, in Hessen werden diese akzeptiert. In manchen Bundesländern können Weiterbildungsinhalte für die Zusatzbezeichnungen Psychotherapie und Psychoanalyse im Bausteinprinzip erworben werden, in Hessen nicht mehr. Hier muss die Weiterbildung an einem anerkannten Institut stattfinden.

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