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Der "Arbeitskreis gegen sexuelle Gewalt" Bad Oeynhausen veranstaltete zusammen mit der Abteilung für Psychotherapeutische Medizin mit Psychotraumatologie in der Klinik am Osterbach, Bad Oeynhausen am 25.07.02 ein Seminar zu dem Thema
"Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt in der Praxis von Jugendhilfe und Opferschutz". B.-R. Legeler, Chefärztin der Abteilung, die einen Schwerpunkt in der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit sexueller Traumatisierung hat, begrüßte etwa 65 TeilnehmerInnen aus Fachkreisen, wie MitarbeiterInnen von Beratungsstellen, Jugendämtern, Opferschutz der Kriminalpolizei, Kinderschutzbund, Organisationen wie Wildwasser, Weißer Ring, Klinik und Praxis. Als Vertreter des Kinderschutzbundes Kassel hielt Peter Ludwig, Dipl. Päd. und Dipl. Sozialtherapeut einen Vortrag über die Kooperation beteiligter Institutionen bei Gewalt gegen Kinder - Opfer- und Täterarbeit unter sozialtherapeutischen Aspekten. Er zeigte in bedrückender Weise Schnittstellenprobleme im Umgang mit sexuellem Missbrauch in der täglichen Praxis auf, die zum Teil bei beteiligten Personen und Institutionen durch Verleugnung der Realität von Missbrauch entstehen und die durch zusätzliche
Kommunikations- und Kooperationsdefizite verschlimmert werden.
Die Tatsache, dass die in den meisten Fällen männlichen Täter aus der Familie oder dem Nahbereich der Kinder stammen, macht diese Schwierigkeiten noch größer, da häufig niemand aus dem Umfeld dem Täter Unrecht tun möchte. In einer solchen Situation bleibt dann das betroffene Kind auf der Strecke. In der Regel ist die Tat auch kein Einzelfall und auch kein "Ausrutscher". Meist kann man davon ausgehen, dass der Täter mehr als ein Opfer missbraucht oder in einer Familie auch mehrere Kinder betroffen sein können. Meist sind dies diejenigen, von denen der Täter sicher sein kann, dass sie aus Angst und Scham schweigen oder ihnen sowieso niemand glaubt, weil sie "schwierig" sind.
Von einem idealen Umgang mit sexuellen Übergriffen auf Kinder, angefangen vom ersten Verdacht über die fachliche Prüfung hin zur Beratung und therapeutischen Betreuung von Opfern, Familien und Tätern bis zur Begleitung durch juristische Instanzen und weiteren Behandlung danach sind wir demnach immer noch recht weit entfernt. Oft sind die Zielsetzung von Beratung, Opferschutz und strafrechtlicher Verfolgung zu unterschiedlich, so dass noch zu sehr gegeneinander als miteinander gearbeitet wird. Peter Ludwig berichtete von Modellen gemeinsamer Fallgespräche zwischen den beteiligten Fachleuten aus z. B. Opferberatung, Opferschutz, Psychotherapie, Jugendamt und Staatsanwaltschaft, die Möglichkeiten schaffen können, diese Ziele zu koordinieren.
Er wies auf die unbedingte Notwendigkeit der therapeutischen Täterarbeit hin, ohne die langfristig immer weiter Opfer entstehen.
Heidi Saarmann, Rechtsanwältin aus Bielefeld mit über 15-jährigen Erfahrungen aus der Opfervertretung in Strafprozessen berichtete anschließend über neuere Entwicklungen der Rechtsprechung bei Fällen sexueller Gewalt und ihre Erfahrungen aus der täglichen Arbeit. In eindrucksvoller Weise stellte sie die historische Entwicklung der Gesetzgebung zum Opferschutz vor und die letzten Veränderungen zu Verjährungsfristen. Sie gab auch Einblick in grundlegende Unterschiede strafrechtlicher und familienrechtlicher Betrachtungsweisen und wies darauf hin, dass diese im Einzelfall gesondert zu prüfen sind. Bezüglich der bereits vorher angeklungenen Thematik des Besuchsrechts des Täters bei den betroffenen Kindern nach Trennung der Eltern stellte sie eindrucksvoll dar, wie wenig das Empfinden des Opfers bisher im Bewusstsein der Rechtsprechung ist. Hier wird Opfern sexueller Übergriffe mehr Belastung zugemutet als den Opfern körperlicher Gewalt und Kindern mehr
als ein Erwachsener ertragen wollen würde - z. B. mit dem Täter weiter Kontakt haben zu müssen, um der Einhaltung des Besuchsrechts willen. Auch Frau Saarmann wies darauf hin, dass es wichtig ist, therapeutische und juristische Beratung miteinander zu verzahnen. Sie warb auch dafür, die juristische Denkweise und gesetzliche Grundlagen den Betroffenen einfühlsam darzulegen um Enttäuschungen z. B. über ein subjektiv gering empfundenes Strafmaß zu vermeiden oder ungerecht empfundene Entscheidungen nicht als erneutes Trauma empfinden zu müssen. Es fand eine rege Diskussion statt. Eine sehr intensive Veranstaltung, die fachlich viele Anstöße gab, aber auch nachdenklich werden ließ.
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