Versorgungsleitlinien in der Rehabilitation Beginn eines neuen
Zeitalters? von Dr. med. Thomas Lutzmann,
Qualitätsmanagement-Beauftragter
Am 1. Oktober 2005 ist die
Organisationsreform der Rentenversicherungsträger umgesetzt worden. Aus den
einzelnen Trägern, wie BfA, LVA und Knappschaft ist die „Deutsche
Rentenversicherung – DRV“ entstanden. Der Dachverband der
Rentenversicherungsträger VDR fusionierte mit der BfA zur „Deutschen
Rentenversicherung Bund“. Damit werden verschiedene Aktivitäten und
Querschnittsaufgaben zusammen geführt. Dazu gehören auch die verschiedenen
Leitlinienprojekte in der Rehabilitation. Anfang 2005 wurde als erstes die
„Leitlinie für die Rehabilitation bei koronarer Herzkrankheit“ veröffentlicht.
Einige Zeit später erschien die „Leitlinie für die Rehabilitation von
Patienten/innen nach lumbaler Bandscheiben-OP“. In Zukunft sollen 50% aller
Rehabilitanden im Rahmen von Versorgungsleitlinien behandelt werden: Dazu
gehören auch PatientInnen mit
- Schlaganfall
- Brustkrebs
- chronischen Rückenschmerzen
- Mamma-Tumor
- Diabetes mellitus Typ II
- Alkoholabhängigkeit
- Depressionen und Angststörungen
Dies hat Konsequenzen für fast alle
Rehabilitationseinrichtungen. Grund genug, sich mit dem Thema intensiver zu
beschäftigen. Welche Ziele verfolgen die Rentenversicherungsträger mit der
Einführung von Leitlinien? Die Einführung von Leitlinien dient
- der „qualitätsgesicherten Rehabilitation“ (Vereinheitlichung
unterschiedlicher Behandlungen in den Kliniken)
- der erheblichen Vereinfachung von Wissensmanagement (aktuelles Wissen wird
jährlich aufbereitet und steht damit allen Mitarbeitern zur Verfügung)
- der hohen Evidenz in der Behandlung (damit erreicht die Rehabilitation das
Niveau der Evidenz Basierten Medizin (EBM) = wissenschaftliche durch Studien
begründete Behandlungen).
Bemerkenswert für die Rehabilitation ist die konsequente Koppelung der
Leitlinien an die Maßnahmen der externen Qualitätssicherung, wie sie sonst nicht
gegeben ist (über KTLAnalysen, Peer -Review -Verfahren, Visitationen,
Patientenbefragungen, Strukturerhebungsbogen). Die Leitlinien - Umsetzung soll
mittelfristig in ein neues „Rehabilitations- Bewertungssystem“ der Deutschen
Rentenversicherung Bund einfließen. Geplant wird, dass die Belegung über diese
Qualitätsergebnisse gesteuert werden soll.
Was sind die Besonderheiten
dieser neuen Versorgungs - Leitlinien? Die Patienten werden durch die
Hauptdiagnose nach ICD 10 erfasst. Für die behandelnden Ärzte / Ärztinnen stehen
dann eine Reihe von Therapiemodulen zur Verfügung, die für die Rehabilitation
eingesetzt werden können (z.B. „Belastungstraining“). Diese sogenannten
Evidenz-Basierten Therapiemodule beinhalten eine Gruppe von Leistungen (nach der
Klassifikation Therapeutischer Leistungen, KTL). Häufigkeit und Umfang der
Behandlungen sind definiert. Dadurch sind viele Mitarbeiter als Team in die
Behandlung mit einbezogen. Gleichzeitig werden für die gesamte Patienten-gruppe
die „Mindestanteile zu behandelnder Patienten“ festgelegt. Darunter versteht man
den geschätzten Bedarf. Der Mindestanteil wird für jedes Modul einzeln
festgelegt und beschreibt den Anteil von Rehabilitanden, die Leistungen aus dem
jeweiligen Modul erhalten sollen (siehe Abb.). Dies unterscheidet diese
Leitlinien grundsätzlich von den anderen. Und es schafft Spielräume für die
Einrichtungen und enthebt die Leitlinie von einem möglichen Vorwurf der „Koch-
Buchmedizin“. Wenn für die einzelnen Bereiche die Leitlinien veröffentlicht
werden, wollen wir gemeinsam die Umsetzung in unseren Kliniken
anpacken.
Informationen auch unter: www.deutsche-rentenversicherung.de (Stichwort: Leitlinie)
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