Unser Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement
Versorgungsleitlinien in der Rehabilitation Beginn eines neuen Zeitalters?
von Dr. med. Thomas Lutzmann, Qualitätsmanagement-Beauftragter

Am 1. Oktober 2005 ist die Organisationsreform der Rentenversicherungsträger umgesetzt worden. Aus den einzelnen Trägern, wie BfA, LVA und Knappschaft ist die „Deutsche Rentenversicherung – DRV“ entstanden. Der Dachverband der Rentenversicherungsträger VDR fusionierte mit der BfA zur „Deutschen Rentenversicherung Bund“. Damit werden verschiedene Aktivitäten und Querschnittsaufgaben zusammen geführt. Dazu gehören auch die verschiedenen Leitlinienprojekte in der Rehabilitation. Anfang 2005 wurde als erstes die „Leitlinie für die Rehabilitation bei koronarer Herzkrankheit“ veröffentlicht. Einige Zeit später erschien die „Leitlinie für die Rehabilitation von Patienten/innen nach lumbaler Bandscheiben-OP“. In Zukunft sollen 50% aller Rehabilitanden im Rahmen von Versorgungsleitlinien behandelt werden: Dazu gehören auch PatientInnen mit

  • Schlaganfall
  • Brustkrebs
  • chronischen Rückenschmerzen
  • Mamma-Tumor
  • Diabetes mellitus Typ II
  • Alkoholabhängigkeit
  • Depressionen und Angststörungen
Dies hat Konsequenzen für fast alle Rehabilitationseinrichtungen. Grund genug, sich mit dem Thema intensiver zu beschäftigen. Welche Ziele verfolgen die Rentenversicherungsträger mit der Einführung von Leitlinien? Die Einführung von Leitlinien dient
  • der „qualitätsgesicherten Rehabilitation“ (Vereinheitlichung unterschiedlicher Behandlungen in den Kliniken)
  • der erheblichen Vereinfachung von Wissensmanagement (aktuelles Wissen wird jährlich aufbereitet und steht damit allen Mitarbeitern zur Verfügung)
  • der hohen Evidenz in der Behandlung (damit erreicht die Rehabilitation das Niveau der Evidenz Basierten Medizin (EBM) = wissenschaftliche durch Studien begründete Behandlungen).

Bemerkenswert für die Rehabilitation ist die konsequente Koppelung der Leitlinien an die Maßnahmen der externen Qualitätssicherung, wie sie sonst nicht gegeben ist (über KTLAnalysen, Peer -Review -Verfahren, Visitationen, Patientenbefragungen, Strukturerhebungsbogen). Die Leitlinien - Umsetzung soll mittelfristig in ein neues „Rehabilitations- Bewertungssystem“ der Deutschen Rentenversicherung Bund einfließen. Geplant wird, dass die Belegung über diese Qualitätsergebnisse gesteuert werden soll.

Was sind die Besonderheiten dieser neuen Versorgungs - Leitlinien? Die Patienten werden durch die Hauptdiagnose nach ICD 10 erfasst. Für die behandelnden Ärzte / Ärztinnen stehen dann eine Reihe von Therapiemodulen zur Verfügung, die für die Rehabilitation eingesetzt werden können (z.B. „Belastungstraining“). Diese sogenannten Evidenz-Basierten Therapiemodule beinhalten eine Gruppe von Leistungen (nach der Klassifikation Therapeutischer Leistungen, KTL). Häufigkeit und Umfang der Behandlungen sind definiert. Dadurch sind viele Mitarbeiter als Team in die Behandlung mit einbezogen. Gleichzeitig werden für die gesamte Patienten-gruppe die „Mindestanteile zu behandelnder Patienten“ festgelegt. Darunter versteht man den geschätzten Bedarf. Der Mindestanteil wird für jedes Modul einzeln festgelegt und beschreibt den Anteil von Rehabilitanden, die Leistungen aus dem jeweiligen Modul erhalten sollen (siehe Abb.). Dies unterscheidet diese Leitlinien grundsätzlich von den anderen. Und es schafft Spielräume für die Einrichtungen und enthebt die Leitlinie von einem möglichen Vorwurf der „Koch- Buchmedizin“. Wenn für die einzelnen Bereiche die Leitlinien veröffentlicht werden, wollen wir gemeinsam die Umsetzung in unseren Kliniken anpacken.

Informationen auch unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de
(Stichwort: Leitlinie)

Leitlinien in der Rehabilitation


Nach oben
Aktualisiert am 23.11.2008