Wicker-Magazin 15. Ausgabe · Januar-Dezember 2009 · www.wicker-magazin.de
Druckversion vom 22.12.2008
URL: http://www.wicker-magazin.de/15/kurznachrichten/fuer-unsere-mitarbeiter.html

Seite: Für unsere MitarbeiterInnen


Für einen Ruhestand vor dem 67. Lebensjahr ...

Für einen Ruhestand vor dem 67. Lebensjahr ...
Für einen Ruhestand vor dem 67. Lebensjahr ...

Mit staatlicher Förderung effektiv fürs Alter vorsorgen.

Beitrag in die Betriebsrente aus Ihrem Bruttogehalt: 100,00 EUR

bedeutet durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnis*

nur einen Nettoaufwand von: 46,74 EUR
Inklusive 15 % Wicker-Zuschuss sparen Sie bei einem Nettoaufwand von € 46,74 monatlich tatsächlich: 115,00 EUR

* Mtl.Brutto 1.750 EUR, Kirchensteuer 9 %, Soli., Steuerklasse I/0, Pflegezusatzbeitrag 0,25 % mit Umwandlung VWL 6,65 €. Zusätzliche dauerhafte Sozialversicherungsersparnis in Höhe von 21,15 %

Staat und Wicker-Gruppe unterstützen Sie wirkungsvoll!

Wer sich heute für eine betriebliche Altersversorgung der Wicker-Gruppe entscheidet, wird vom Staat für sein Engagement durch weitreichende Förderungen belohnt. Zusätzlich erhalten Sie von der Wicker-Gruppe einen Zuschuss von 15% für Ihre Altersversorgung. Und das bedeutet für Sie: mit wenig Aufwand eine sichere und attraktive Versorgung.



Ihre Ansprechpartner für den Ruhestand vor dem 67.

Allianz
Allianz
Harald Stuhlmann
Dipl.-Betriebswirt
Bonnfinanz
Bonnfinanz
Mario Heidenreich
Bankkaufmann

Altersrente ab dem 67. Lebensjahr - wie verändert sich Ihr Rentenanspruch - Lassen Sie sich beraten!



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Du musst wissen wo du stehst, um dahin zu kommen, wo du hin willst.
Institut für Prävention und Sportmedizin



 


Ihre Vorteile im Überblick:

  • Ihr Umwandlungsbetrag ist von der Steuer befreit.
  • Beiträge bis zu 210 EUR im Monat bleiben dauerhaft sozialversicherungsfrei.
  • Sie erhalten einen Wicker-Zuschuss in Höhe von 15% auf Ihren Umwandlungsbetrag.
  • Sie erhalten eine um ca. 8% höhere Leistung durch die vereinbarten Sondertarife.
  • Hartz IV-sicher: Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II - Ansprüche bleiben bei Arbeitslosigkeit erhalten.
  • Auch Ihre vermögenswirksamen Leistungen können .......Sie steuer u. sozialversicherungsfrei umwandeln.

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Michael Böttcher<br>
Orthopädieschumachermeister
Böttcher Fuß-Orthopädie


 
 


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