Wicker-Magazin 15. Ausgabe · Januar-Dezember 2009 · www.wicker-magazin.de
Druckversion vom 22.12.2008
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Seite: TÜV Arbeitsunfälle anzeigen


Was muss man nach einem Arbeitsunfall beachten?

Wenn ein Arbeitsunfall passiert ist, muss nach erfolgter medizinischer Hilfe auch geprüft werden, ob der Unfall an die zuständige Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft -BG) zu melden ist.

Diese übernimmt die Kosten für Behandlung und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen.

Allerdings muss nicht jede kleine Verletzung an die BG gemeldet werden - die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach dem Unfall ist dafür ausschlaggebend. Ist der verunfallte Mitarbeiter über den Unfalltag hinaus mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig, muss der Unfall gemeldet werden. Arbeitsfreie Tage wie z.B. Sonntag oder Feiertage zählen dabei mit, der Unfalltag selbst wird nicht mitgezählt. Ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ungewiss, ist die Meldung an die BG trotzdem zur Sicherheit empfehlenswert. Verantwortlich für die Meldung des Unfalls an die BG ist der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter.

Ein Arbeitsunfall ist jeder Unfall, der infolge der versicherten Tätigkeit auftritt. Juristisch gesehen wirkt dabei ein "zeitlich begrenztes Ereignis von außen auf den Körper ein" - ein Gesundheitsschaden wie z.B. ein Herzinfarkt, der nur zufällig während der Arbeit auftritt, ist also kein Arbeitsunfall. Der Verunfallte sollte - wenn er nicht aufgrund der Unfallschwere in ein Krankenhaus muss - umgehend einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Ein Durchgangsarzt ist in der Regel Chirurg oder Orthopäde. Er kann niedergelassen oder in der Klinik tätig sein.

Eine Ausnahme gilt bei Verletzungen von Augen oder im Hals- Nasen-Ohren-Bereich: hier muss der nächst erreichbare Spezialist, also ein Augen- oder HNO-Arzt aufgesucht werden. Bagatellunfälle, die nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit über drei Tagen führen, müssen nicht gemeldet, aber in einem Verbandbuch dokumentiert werden. Treten nach einer vermeintlich harmlosen Verletzung später doch gesundheitliche Schäden auf, übernimmt auch hier die BG die Kosten.

Haben Sie noch Fragen zu dem Thema?

Ihr Sicherheitsingenieur/Betriebsarzt des TÜV SÜD steht Ihnen gern für deren Beantwortung und die weitere Beratung zum Thema zur Verfügung.



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